Wohnungsbrand in Blankenloch

Mit der Drehleiter wurde das Dach kontrolliertAm Dienstagabend wurde die Feuerwehr Stutensee um 18:24 Uhr mit dem Stichwort „Dachstuhlbrand“ in den Stadtteil Blankenloch alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich bei dem vermeintlichen Dachstuhlbrand um einen Wohnungsbrand im Obergeschoss einer Maisonettewohnung innerhalb des zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienhauses handelte.

Die Bewohner hatten beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte die Wohnung bereits verlassen. Eine Gefährdung weiterer Anwohner konnte schon in der Anfangsphase ausgeschlossen werden. Dennoch wurden die Anwohner sicherheitshalber aus dem Wohngebäude evakuiert. Die Betreuung der Bewohner konnte durch Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes sichergestellt werden.

Mit einem C-Rohr begab sich ein Trupp unter Atemschutz zur Wohnung in das zweite Obergeschoss über das Treppenhaus vor. Da die Wohnungseingangstür zu diesem Zeitpunkt noch verschlossen war und somit eine Verrauchung des Treppenraumes verhindert werden konnte, blieb dieser Trupp zunächst in Bereitstellung vor der Wohnung. Parallel wurde mit der Drehleiter der Abteilung Blankenloch ein weiterer Trupp unter Atemschutz auf den Balkon der Wohnung beordert. Somit konnte in der Erstangriffsphase die Wohnungstür der Brandwohnung weiterhin geschlossen bleiben und mit einem Drucklüfter entsprechende Belüftungsmaßnahmen zum Betreten der Wohnung eingeleitet werden. Die im Obergeschoss in Brand geratenen Gegenstände konnten dann gezielt mit einem C-Rohr gelöscht werden.

Die Feuerwehr Stutensee war mit 51 Einsatzkräften und neun Einsatzfahrzeugen unter Leitung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Tobias Friese bis etwa 20.30 Uhr im Einsatz. Kreisbrandmeister Thomas Hauck war ebenfalls vor Ort und informierte sich über den Einsatzablauf.

Das Deutsche Rote Kreuz und die DRK-Bereitschaft Blankenloch waren unter Leitung des Organisatorischen Leiters Klaus Münch mit vier Einsatzfahrzeugen an der Einsatzstelle.

Die Brandursache konnte bis zum Ende des Einsatzes noch nicht abschließend geklärt werden.

Scroll to Top